Physiotherapie
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unseren Preisen für Physiotherapie, sowie zusätzlichen Leistungen. Bei Rückfragen und Anregungen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung. Sollten Sie uns zum Kennenlernen in der Praxis in Langenfeld besuchen wollen, bitten wir um vorherige Anmeldung.
Gesetzliche Krankenkassen
Sie benötigen ein Rezept von einem Arzt und entrichten hier in der Praxis lediglich den gesetzlichen Eigenanteil.
Auf der hilfreichen Seite Krankenkassenzentrale.de gibt es einige Hinweise und Beispielrechnungen zu diesem Thema – außerdem informiert Sie Ihre Krankenkasse.
Beihilfeversicherungen
Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Versicherungsträger.
Privatversicherungen & Selbstzahler
Krankengymnastik |
20min |
27,50 € |
Krankengymnastik |
30min |
35,00 € |
Manuelle Therapie |
20min |
29,80 € |
Manuelle Therapie |
30min |
37,00 € |
Krankengymnastik ZNS |
20min |
36,50 € |
Krankengymnastik ZNS |
45min |
48,70 € |
Klassische Massage Therapie |
20min |
20,00 € |
Klassische Massage Therapie |
30min |
30,00 € |
Manuelle Lymphdrainage |
30min |
30,00 € |
Manuelle Lymphdrainage |
45min |
45,00 € |
Manuelle Lymphdrainage |
60min |
60,00 € |
Fango |
|
18,60 € |
Heißluft |
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10,00 € |
Hausbesuchpauschale |
|
15,00 € |
Erstbefundung |
|
16,50 € |
Heiße Rolle |
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16,60 € |
Kältetherapie |
|
12,90 € |
Sektoraler Heilpraktiker
Auszug der Seite Heilpraktiker-Fakten.de
Die Ausübung des Heilpraktikerberufs ist durch zahlreiche Gesetze geregelt. Viele Tätigkeiten unterliegen dem sogenannten Arztvorbehalt und sind deshalb den Heilpraktikern verboten. Die uneingeschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz reglementiert jedoch nicht die Art, in der eine Therapie zu erfolgen hat – solange diese nicht durch ein Gesetz (z. B. Arzneimittelgesetz, Zahnheilkundegesetz) verboten ist.
Die Teilerlaubnis für den Bereich der Physiotherapie gestattet ausdrücklich und
ausschließlich die dem Berufsbild des Physiotherapeuten im Ausbildungskatalog
zugewiesenen Therapieverfahren. Ein Physiotherapeut mit der Erlaubnis „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ist nicht berechtigt, die Kinesiologie oder Osteopathie bzw. gar Homöopathie, Akupunktur oder andere naturheilkundliche Verfahren auszuüben!
Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MPhG sind, vorbehalten.