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Preise

Physiotherapie

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu unseren Preisen für Physiotherapie, sowie zusätzlichen Leistungen. Bei Rückfragen und Anregungen stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung. Sollten Sie uns zum Kennenlernen in der Praxis in Langenfeld besuchen wollen, bitten wir um vorherige Anmeldung.

Gesetzliche Krankenkassen

Sie benötigen ein Rezept von einem Arzt und entrichten hier in der Praxis lediglich den gesetzlichen Eigenanteil.

Auf der hilfreichen Seite Krankenkassenzentrale.de gibt es einige Hinweise und Beispielrechnungen zu diesem Thema – außerdem informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Beihilfeversicherungen

Abrechnung erfolgt nach Gebührenordnung. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Versicherungsträger.

Privatversicherungen & Selbstzahler

Krankengymnastik 20min        27,50 €
Krankengymnastik 30min        35,00 €
Manuelle Therapie 20min        29,80 €
Manuelle Therapie 30min        37,00 €
Krankengymnastik ZNS 20min        36,50 €
Krankengymnastik ZNS 45min        48,70 €
Klassische Massage Therapie 20min        20,00 €
Klassische Massage Therapie 30min        30,00 €
Manuelle Lymphdrainage 30min        30,00 €
Manuelle Lymphdrainage 45min        45,00 €
Manuelle Lymphdrainage 60min        60,00 €
Weitere Leistungen
Fango        18,60 €
Heißluft        10,00 €
Hausbesuchpauschale        15,00 €
Erstbefundung        16,50 €
Heiße Rolle        16,60 €
Kältetherapie        12,90 €

Sektoraler Heilpraktiker

Auszug der Seite Heilpraktiker-Fakten.de

Die Ausübung des Heilpraktikerberufs ist durch zahlreiche Gesetze geregelt. Viele Tätigkeiten unterliegen dem sogenannten Arztvorbehalt und sind deshalb den Heilpraktikern verboten. Die uneingeschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz reglementiert jedoch nicht die Art, in der eine Therapie zu erfolgen hat – solange diese nicht durch ein Gesetz (z. B. Arzneimittelgesetz, Zahnheilkundegesetz) verboten ist.

Die Teilerlaubnis für den Bereich der Physiotherapie gestattet ausdrücklich und
ausschließlich die dem Berufsbild des Physiotherapeuten im Ausbildungskatalog
zugewiesenen Therapieverfahren. Ein Physiotherapeut mit der Erlaubnis „Heilpraktiker für Physiotherapie“ ist nicht berechtigt, die Kinesiologie oder Osteopathie bzw. gar Homöopathie, Akupunktur oder andere naturheilkundliche Verfahren auszuüben!

Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/in nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des MPhG sind, vorbehalten.